Das Baukindergeld ist eine neue – im September 2018 eingeführte – staatliche Förderung über maximal 12.000 Euro pro Kind. Sie unterstützt Familien von Januar 2018 bis Dezember 2020 beim Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum. Es profitieren alle Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Diese sind aber sehr großzügig bemessen, sodass sehr viele Familien in den Genuss kommen können.
Anzahl der Kinder | Höhe des Baukindergeldes (12.000 Euro pro Kind) | Maximal zu versteuerndes Haushaltseinkommen |
1 | 12.000 Euro | 90.000 Euro |
2 | 24.000 Euro | 105.000 Euro |
3 | 36.000 Euro | 120.000 Euro |